NATURE DESIGN
Unsere Angebote im Sondermaschinenbau sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ForTec e.U. oder die Lieferung der Sondermaschine zustande.
Die genauen Leistungen im Sondermaschinenbau werden in einem schriftlichen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von ForTec e.U. festgelegt. Dies umfasst technische Spezifikationen, Lieferzeiten, Preise und Zahlungsbedingungen.
Die Spezifikationen sowie wie der Projektumfang werden im Pflichtenheft festgehalten, welches der Kunde schrifltich zu Kenntnis nimmt.
Die Preise für unsere Sondermaschinen sind in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten 30% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, 30% der Gesamtsumme bei Produktionsstart und 40% der Gesamtsumme bei Lieferung als vereinbart.
Die Lieferung der Sondermaschine erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Sondermaschine unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und diese schriftlich zu rügen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sondermaschine das Werksgelände von ForTec e.U. verlassen hat.
Wir gewährleisten, dass unsere Sondermaschinen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind und die vereinbarten Spezifikationen erfüllen. Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Es gilt die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsdauer.
Unsere Haftung im Zusammenhang mit unseren Sondermaschinen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Alle Rechte an geistigem Eigentum, wie z. B. Patente oder Urheberrechte, in Bezug auf die von uns gelieferten Sondermaschinen bleiben bei uns. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe unserer technischen Unterlagen oder Designs bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulich sind, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Landesgericht Wels.